Voraussetzungen zur Prüfungszulassung beim Gesundheitsamt
Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie
- das 25. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens die Volks- oder Hauptschule erfolgreich abgeschlossen haben,
- die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
- sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Die Antragsstellung
Sie stellen Ihren Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt), die für Ihren Wohnort oder für den Ort Ihrer künftigen heilkundlichen Tätigkeit zuständig ist.
Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, wie z.B.
- Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), wonach Sie in gesundheitlicher, also in physischer und psychischer Hinsicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Berufes als Heilpraktiker geeignet sind bzw. Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz ordnungsgemäß ausüben können.
- Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Nachweis über Schulabschluss.
Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben,
- ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben
- das Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis beantragen.
Prüfungstermine
Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober. Es empfiehlt sich eine ausreichende Vorlauffrist.
Anmeldeschluss für die Überprüfung im März ist der 31. Dezember des Vorjahres, für die Überprüfung im Oktober der 30. Juni des laufenden Jahres.
Rechtliche Grundlagen
- Erfordernis der Erlaubnis,
- Erlaubnisvoraussetzungen,
- Erlaubnisverfahren,
- Kenntnisüberprüfung,
- Kosten des Überprüfungsverfahrens,
- Gutachterausschuss
Durchführung der Kenntnisüberprüfung
Allgemeine Heilpraktikererlaubnis